Die "kalte Brandstelle"
Tipps für die Reinigung und Entsorgung nach einem Brand
Ein Brand in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben
sind Ruß und nicht verbrannte Einrichtungsgegenstände, Teppiche,
Tapeten, Geräte, Elektrokabel und Bauschutt.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den
Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für
die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten
Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude-
bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen
Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung
bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um
Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden. Wenn Sie Fragen haben, sprechen
Sie mit dem Schadenregulierer Ihres Versicherers, der örtlichen Feuerwehr
oder dem für Sie zuständigen Umweltamt.
Schadstoffe und Brandgeruch:
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat
sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- und Rauchniederschlag
auf Ihre Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien
(Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten.
Deren Gehalt ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes,
vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase.Doch auch wenn Schadstoffe
gebildet werden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall
gebildete Schadstoffe sind häufig so stark an Ruß gebunden, dass
eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung als gering
angesehen werden kann. Auch haben die Erfahrungen aus vielen Brandschäden
gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch
optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung
der brandbedingten Verschmutzungen werden in der Regel auch die Schadstoffe
beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung kann ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch
auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch
normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie, schon um sich vor ausdünstenden,
reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise befolgen.
Was ist zu tun?
Erste Maßnahmen:
Betreten Sie die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens eine Stunde
nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Treffen
Sie Vorsorge, damit keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen
mit Schuhen verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck russbedeckte
Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich
vor
die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten. Sind Klima-
oder Lüftungsanlagen durch Brandrückstände belastet sollten sie
erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft
und gegebenenfalls gereinigt worden sind.
Reinigung und Sanierung:
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur kleine Mengen verbrannt sind
(z.B. Papierkorbbrand oder angebranntes Essen), können ohne Einhaltung
besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe)
durchgeführt werden.
Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können
unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen,
aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Hier ist darauf
zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit
Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden.
Beachten Sie diese Vorkehrungen zu Ihrem eigenen Schutz:
- Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
- für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmaske der Schutzgruppe P3)
- Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten
- Gummihandschuhe für Nassarbeiten
Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können
mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Textile Arbeitsschutzmasken
werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen
vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser
zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches gründlich duschen.
Entsorgung:
Überlassen Sie Brandrückstände den entsorgungspflichtigen Körperschaften
oder Entsorgungsfirmen, so dass
ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Trennen Sie Brandrückstände
in
- verwertbare Bestandteile,
- nicht verwertbaren Restmüll und
- brandverschmutzte und russbeaufschlagte Materialien.
Beispiele für verwertbare Bestandteile
- Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
- Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)
Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll
- Arzneimittel und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom
Brandrauch durchdrungen, oder die von Wärme betroffen wurden, müssen
vernichtet werden.
- Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte , Holz, Teppiche, Tapeten
und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in
der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösemittel, Batterien) sollten
wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.
Wo größere
Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt
bzw. verschwelt sind, ist der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfallbehörde
festzulegen.
© Diese Hilfestellung haben wir mit freundlicher Genehmigung vom Landesfeuerwehrverband
Bayern übernommen.
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