Vorbeugender Branschutz für jedermann!
Mit sehr geringem Aufwand ist es möglich Ihre Sicherheit und die Ihrer
Familie maßgeblich zu beeinflussen.
Die Notrufnummern einprägen:
Achten Sie darauf, dass jedes Mitglied Ihrer Familien die beiden wichtigen
Nummern 110 und 112 kennt. Dies gilt besonders für die kleinsten
im Haus, deren Möglichkeiten diesbezüglich oft unterschätzt werden.
Informieren Sie sich:
Informieren Sie sich über bereits vorhandene Löscheinrichtungen wie
z.B Feuerlöscher oder Löschdecke und machen Sie sich mit deren Gebrauch
vertraut. Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand der Löscheinrichtungen.
Achten Sie darauf:
Achten Sie stehts darauf, dass Flucht und Rettungswege frei zugänglich
und niemals verschlossen sind! Flure und Treppenhäuser sollten von brennbaren
bzw. sperrigen Stoffen und Gegenständen wie z.B. Fahräder, Pappkartons,
Farben und Kraftstoffen frei sein. Brandschutztüren sollten immer geschlossen
sein, da sie dem Feuer einen erhöhten Widerstand bieten und deshalb sollten
diese niemals offen stehen.
Was muss ich im Wohnbereich beachten?
Die Entstehungsursachen von Wohnungsbränden sind so vielfach, dass eine
komplette Aufzählung fast unmöglich erscheint. Die kleinsten Ursachen
können oftmals verheerende Ausmaße annehmen. Hier ein paar wichtige
Anhaltspunkte die Sie bei Ihrer Wohnung beachten sollten.
- Reparaturen an Gas- und Elektrogeräten nur vom Fachbetrieb durchführen
lassen
- Eingeschaltete Elektrogeräte, wie Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschine
usw. nie unbeaufsichtigt lassen
- Nur VDE- und GS-Zeichen geprüfte Elektrogeräte verwenden
- Keine brennbaren Stoffe in unmittelbarer Nähe des Ofens lagern
- Asche im Metallbehälter aufbewahren und erst nach Abkühlung entsorgen
- Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Altpapier und feuergefährlichen
Abfällen in der Wohnung unbedingt vermeiden
- Niemals offenes Feuer (z.B. Kerzen) unbeaufsichtigt lassen
- Brennendes Fett (z.B. in Pfanne oder Fondue-Gerät) nie mit Wasser löschen,
sondern mit Wolldecke oder passenden Deckel ersticken
- Zigaretten- oder Zigarrenreste nur in nichtbrennbaren Behältnissen
ablegen
- Niemals im Bett rauchen
Was muss ich im Keller beachten?
Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände.
Durch die Ansammlung vielfach großer Mengen brennbarer Materialien besteht
in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. In Neubauten sind bauliche
Maßnahmen zur Abtrennung der Kellerräume vom übrigen Wohngebäude
vorgeschrieben, u.a. feuerbeständige Wände und Decken und feuerhemmende,
selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Bei Altbauten
sind diese Maßnahmen meistens nicht vorhanden. Aufgrund des Bestandschutzes
für Altbauten können verbesserte bauliche Brandschutzmaßnahmen
jedoch grundsätzlich nur freiwillig vom Hauseigentümer veranlasst
werden.
Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe,
Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern
aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft
und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren
Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max.
20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum
- nicht pro Kellerverschlag). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern
im Kellerbereich ist völlig verboten.
- Kellertüren sollten feuerhemmend, selbstschließend und verschlossen
sein
- Hausanschlussräume sollten gekennzeichnet werden
- Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) müssen zugänglich und
die Türen hierfür müssen beschriftet sein
- die Kellergänge sind frei zu halten
- Kellerräume ständig entrümpeln
- Kellerfenster - auch von Mieterkellern - sollen zugänglich sein, sie
dienen im Brandfall als Rauchabzug
- Kellergänge sind elektrisch zu beleuchten (VDE-Richtlinien beachten),
kein offenes Licht verwenden
- In Kellerräumen keine Behälter mit Flüssiggas, keine Druckgasflaschen
und keine Spraydosen lagern
- Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den erlaubten geringen Mengen
entsprechend der Verordnung über brennbarer Flüssigkeiten (VbF)
gelagert werden
- Handwerks- und Bastelarbeiten, bei denen Lösungsmitteldämpfe freigesetzt
werden oder bei denen mit offener Flamme hantiert wird, sind in Kellerräumen
zu unterlassen
- Reinigungsöffnungen der Schornsteine sind zugänglich zu halten
- Eingefrorene Wasserrohre nie mit offener Flamme auftauen
- Zuluftöffnung von Heizräumen offen halten, Feuerlöscher und
Absperrorgane müssen zugänglich sein
- bei Ölheizungen: Anstriche, Beleuchtung, Rohrverbinder und den Grenzwertgeber
in Ordnung halten
Was muss ich im Dachgeschoss beachten?
- Türen zu Dachböden immer abschließen
- Dachböden müssen entrümpelt sein
- Dachböden regelmäßig auf Nachtlager oder "Kinderspielplätze"
kontrollieren
- Treppenaufgänge und Treppenpodeste nie als Abstellplatz missbrauchen
(Rettungsweg für Bewohner und Angriffsweg für die Feuerwehr)
- Dachböden elektrisch beleuchten (VDE-Richtlinien beachten)
- In Dachböden nicht rauchen, kein offenes Feuer benutzen
- Leitern für Dachausstiege müssen vorhanden und sicher begehbar
sein
zusätzlichen Brandschutz bieten Feuerlöscher und Rauchmelder
|
|