Vorbeugender Branschutz für jedermann!

Mit sehr geringem Aufwand ist es möglich Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie maßgeblich zu beeinflussen.

Die Notrufnummern einprägen:

Achten Sie darauf, dass jedes Mitglied Ihrer Familien die beiden wichtigen Nummern 110 und 112 kennt. Dies gilt besonders für die kleinsten im Haus, deren Möglichkeiten diesbezüglich oft unterschätzt werden.

Informieren Sie sich:

Informieren Sie sich über bereits vorhandene Löscheinrichtungen wie z.B Feuerlöscher oder Löschdecke und machen Sie sich mit deren Gebrauch vertraut. Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand der Löscheinrichtungen.

Achten Sie darauf:

Achten Sie stehts darauf, dass Flucht und Rettungswege frei zugänglich und niemals verschlossen sind! Flure und Treppenhäuser sollten von brennbaren bzw. sperrigen Stoffen und Gegenständen wie z.B. Fahräder, Pappkartons, Farben und Kraftstoffen frei sein. Brandschutztüren sollten immer geschlossen sein, da sie dem Feuer einen erhöhten Widerstand bieten und deshalb sollten diese niemals offen stehen.

Was muss ich im Wohnbereich beachten?

Die Entstehungsursachen von Wohnungsbränden sind so vielfach, dass eine komplette Aufzählung fast unmöglich erscheint. Die kleinsten Ursachen können oftmals verheerende Ausmaße annehmen. Hier ein paar wichtige Anhaltspunkte die Sie bei Ihrer Wohnung beachten sollten.

  • Reparaturen an Gas- und Elektrogeräten nur vom Fachbetrieb durchführen lassen
  • Eingeschaltete Elektrogeräte, wie Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschine usw. nie unbeaufsichtigt lassen
  • Nur VDE- und GS-Zeichen geprüfte Elektrogeräte verwenden
  • Keine brennbaren Stoffe in unmittelbarer Nähe des Ofens lagern
  • Asche im Metallbehälter aufbewahren und erst nach Abkühlung entsorgen
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Altpapier und feuergefährlichen Abfällen in der Wohnung unbedingt vermeiden
  • Niemals offenes Feuer (z.B. Kerzen) unbeaufsichtigt lassen
  • Brennendes Fett (z.B. in Pfanne oder Fondue-Gerät) nie mit Wasser löschen, sondern mit Wolldecke oder passenden Deckel ersticken
  • Zigaretten- oder Zigarrenreste nur in nichtbrennbaren Behältnissen ablegen
  • Niemals im Bett rauchen

Was muss ich im Keller beachten?

Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände. Durch die Ansammlung vielfach großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. In Neubauten sind bauliche Maßnahmen zur Abtrennung der Kellerräume vom übrigen Wohngebäude vorgeschrieben, u.a. feuerbeständige Wände und Decken und feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Bei Altbauten sind diese Maßnahmen meistens nicht vorhanden. Aufgrund des Bestandschutzes für Altbauten können verbesserte bauliche Brandschutzmaßnahmen jedoch grundsätzlich nur freiwillig vom Hauseigentümer veranlasst werden.
Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum - nicht pro Kellerverschlag). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist völlig verboten.

  • Kellertüren sollten feuerhemmend, selbstschließend und verschlossen sein
  • Hausanschlussräume sollten gekennzeichnet werden
  • Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) müssen zugänglich und die Türen hierfür müssen beschriftet sein
  • die Kellergänge sind frei zu halten
  • Kellerräume ständig entrümpeln
  • Kellerfenster - auch von Mieterkellern - sollen zugänglich sein, sie dienen im Brandfall als Rauchabzug
  • Kellergänge sind elektrisch zu beleuchten (VDE-Richtlinien beachten), kein offenes Licht verwenden
  • In Kellerräumen keine Behälter mit Flüssiggas, keine Druckgasflaschen und keine Spraydosen lagern
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den erlaubten geringen Mengen entsprechend der Verordnung über brennbarer Flüssigkeiten (VbF) gelagert werden
  • Handwerks- und Bastelarbeiten, bei denen Lösungsmitteldämpfe freigesetzt werden oder bei denen mit offener Flamme hantiert wird, sind in Kellerräumen zu unterlassen
  • Reinigungsöffnungen der Schornsteine sind zugänglich zu halten
  • Eingefrorene Wasserrohre nie mit offener Flamme auftauen
  • Zuluftöffnung von Heizräumen offen halten, Feuerlöscher und Absperrorgane müssen zugänglich sein
  • bei Ölheizungen: Anstriche, Beleuchtung, Rohrverbinder und den Grenzwertgeber in Ordnung halten

Was muss ich im Dachgeschoss beachten?

  • Türen zu Dachböden immer abschließen
  • Dachböden müssen entrümpelt sein
  • Dachböden regelmäßig auf Nachtlager oder "Kinderspielplätze" kontrollieren
  • Treppenaufgänge und Treppenpodeste nie als Abstellplatz missbrauchen (Rettungsweg für Bewohner und Angriffsweg für die Feuerwehr)
  • Dachböden elektrisch beleuchten (VDE-Richtlinien beachten)
  • In Dachböden nicht rauchen, kein offenes Feuer benutzen
  • Leitern für Dachausstiege müssen vorhanden und sicher begehbar sein

zusätzlichen Brandschutz bieten Feuerlöscher und Rauchmelder

letzter Einsatz

[ 13 ] - 10.04.2012 0:00
Flächenbrand


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